AgrStatG · Gesetz über Agrarstatistiken
AgrStatG Art. 6Erhebungseinheiten
Unterabschnitt 3 Erhebung der Bodennutzung landwirtschaftlicher Betriebe
Erhebungseinheiten der Erhebung der Bodennutzung landwirtschaftlicher Betriebe sind: 1.
die Betriebe nach § 91 Absatz 1a Nummer 1 Buchstabe a bis m,
2.
in Bayern: gemeinschaftlich genutzte Flächen von mindestens fünf Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche.