AgrStatG · Gesetz über Agrarstatistiken
AgrStatG Art. 67Erhebungsart, Periodizität, Merkmale
Unterabschnitt 2 Hochsee- und Küstenfischereistatistik
Die Hochsee- und Küstenfischereistatistik wird allgemein in jedem Monat durchgeführt. Es werden Merkmale über die Fangreise und die Fangergebnisse von Fischen erhoben.