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AO · Abgabenordnung

AO Art. 36Erlöschen der Vertretungsmacht

Erster Abschnitt Steuerpflichtiger

En vigueurTexte officiel

Das Erlöschen der Vertretungsmacht oder der Verfügungsmacht lässt die nach den §§ 34 und 35 entstandenen Pflichten unberührt, soweit diese den Zeitraum betreffen, in dem die Vertretungsmacht oder Verfügungsmacht bestanden hat und soweit der Verpflichtete sie erfüllen kann.