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AtVfV · Verordnung über das Verfahren bei der Genehmigung von Anlagen nach § 7 des Atomgesetzes

AtVfV Art. 2Form und Inhalt des Antrags

Erster Abschnitt Anwendungsbereich, Antrag und Unterlagen

En vigueurTexte officiel

(1) Der Antrag ist bei der Genehmigungsbehörde schriftlich zu stellen.

(2) Der Antrag muß enthalten 1.

die Angabe des Namens und des Wohnsitzes oder des Sitzes des Antragstellers,

2.

die Angabe, ob eine Genehmigung oder ein Vorbescheid beantragt wird,

3.

die Angabe des Standortes und Angaben über Art und Umfang der Anlage.