AufenthG Art. 85Berechnung von Aufenthaltszeiten
Abschnitt 3 Verwaltungsverfahren
Unterbrechungen der Rechtmäßigkeit des Aufenthalts bis zu einem Jahr können außer Betracht bleiben.
Abschnitt 3 Verwaltungsverfahren
Unterbrechungen der Rechtmäßigkeit des Aufenthalts bis zu einem Jahr können außer Betracht bleiben.