AufgÜbertrV OFD Düsseld · Verordnung zur Übertragung von Aufgaben der Oberfinanzdirektion Düsseldorf
AufgÜbertrV OFD Düsseld Art. 1
Die Aufgaben der Bundesvermögensabteilung der Oberfinanzdirektion Düsseldorf werden auf die Bundesvermögensabteilung der Oberfinanzdirektion Köln übertragen. Sitz und Bezirk der örtlichen Behörden ändern sich hierdurch nicht.