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Verordnung über die Gewährung von Auslandszuschlägen

En vigueur18 articlesTexte vérifié le 24.10.2026

Sommaire

  1. Abschnitt 1 Auslandszuschlag
  2. Art. 1 Zuteilung der Dienstorte zu Zonenstufen
  3. Art. 2 Auslandszuschlag bei Arbeitsplatzteilung
  4. Art. 3 Zuschlag zur Abgeltung außergewöhnlicher materieller Mehraufwendungen und immaterieller Belastungen
  5. Art. 4 Zuschlag zur Sicherstellung einer anforderungsgerechten Besetzung eines Dienstpostens im Ausland
  6. Art. 5 Erhöhung der Zuschläge
  7. Art. 6 Übernahme der Festsetzung einer anderen obersten Dienstbehörde
  8. Art. 7 Höchstbetrag
  9. Unterabschnitt 1 Erhöhter Auslandszuschlag für Angehörige des Auswärtigen Dienstes
  10. Art. 8 Information über den Ablauf des maßgeblichen Zeitraums bei befristeten Verwendungen im Ausland
  11. Art. 9 Maßgebliche Dienstbezüge
  12. Unterabschnitt 2 Erhöhter Auslandszuschlag für berücksichtigungsfähige Personen
  13. Art. 10 Erhöhter Auslandszuschlag für Verheiratete
  14. Art. 11 Verwendung zum Aufbau einer eigenständigen Altersvorsorge der Ehegattin oder des Ehegatten
  15. Art. 12 Nachweis und Anzeigepflicht
  16. Art. 13 Abweichende Regelungen für bestimmte Personengruppen zu Verwendung und Nachweis
  17. Art. 14 Erhöhter Auslandszuschlag für weitere berücksichtigungsfähige Personen
  18. Art. 15 Begriff des Nettoerwerbseinkommens
  19. Art. 16 Anrechnung des Nettoerwerbseinkommens der berücksichtigungsfähigen Person
  20. Art. 17 Vorläufige Gewährung und Nachweis bei Nettoerwerbseinkommen der berücksichtigungsfähigen Person
  21. Abschnitt 3 Schlussvorschriften
  22. Art. 18 Übergangsregelungen