DE · AuslZuschlV
Verordnung über die Gewährung von Auslandszuschlägen
Sommaire
- Abschnitt 1 Auslandszuschlag
- Art. 1 Zuteilung der Dienstorte zu Zonenstufen
- Art. 2 Auslandszuschlag bei Arbeitsplatzteilung
- Art. 3 Zuschlag zur Abgeltung außergewöhnlicher materieller Mehraufwendungen und immaterieller Belastungen
- Art. 4 Zuschlag zur Sicherstellung einer anforderungsgerechten Besetzung eines Dienstpostens im Ausland
- Art. 5 Erhöhung der Zuschläge
- Art. 6 Übernahme der Festsetzung einer anderen obersten Dienstbehörde
- Art. 7 Höchstbetrag
- Unterabschnitt 1 Erhöhter Auslandszuschlag für Angehörige des Auswärtigen Dienstes
- Art. 8 Information über den Ablauf des maßgeblichen Zeitraums bei befristeten Verwendungen im Ausland
- Art. 9 Maßgebliche Dienstbezüge
- Unterabschnitt 2 Erhöhter Auslandszuschlag für berücksichtigungsfähige Personen
- Art. 10 Erhöhter Auslandszuschlag für Verheiratete
- Art. 11 Verwendung zum Aufbau einer eigenständigen Altersvorsorge der Ehegattin oder des Ehegatten
- Art. 12 Nachweis und Anzeigepflicht
- Art. 13 Abweichende Regelungen für bestimmte Personengruppen zu Verwendung und Nachweis
- Art. 14 Erhöhter Auslandszuschlag für weitere berücksichtigungsfähige Personen
- Art. 15 Begriff des Nettoerwerbseinkommens
- Art. 16 Anrechnung des Nettoerwerbseinkommens der berücksichtigungsfähigen Person
- Art. 17 Vorläufige Gewährung und Nachweis bei Nettoerwerbseinkommen der berücksichtigungsfähigen Person
- Abschnitt 3 Schlussvorschriften
- Art. 18 Übergangsregelungen