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AuswErlV · Verordnung über die Erlaubnis zur Auswandererberatung

AuswErlV Art. 1Antragsverfahren

En vigueurTexte officiel

(1) Der Antrag auf Erteilung der Erlaubnis zur Auswandererberatung muss enthalten: 1.

personenbezogene Daten des Antragstellers: a)

Familienname,

b) Geburtsname,

c) Vornamen,

d) Geschlecht,

e) Geburtsdatum,

f) Geburtsort,

g) Staatsangehörigkeit,

h) Beruf,

i) Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt,

j) Telekommunikationsdaten;

2.

geschäftsbezogene Daten: a)

Anschrift der Hauptniederlassung,

b) Anschrift jeder Zweigniederlassung.

(2) Für den Antrag ist das Muster nach der Anlage zu verwenden.

(3) Soweit es im Einzelfall zur Beurteilung der Zuverlässigkeit oder Sachkunde eines Antragstellers erforderlich ist, kann das Bundesverwaltungsamt nachträglich zum Antrag verlangen, dass ihm über die nach den folgenden Bestimmungen vorgeschriebenen Unterlagen hinaus weitere bestimmte Unterlagen vorgelegt werden.