3. DV-BEG · Dritte Verordnung zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes
3. DV-BEG Art. 2Selbständige Erwerbstätigkeit
1. Besondere Anspruchsvoraussetzungen
Selbständige Erwerbstätigkeit ist jede berufsmäßig ausgeübte und auf Erzielung von Einkünften gerichtete Tätigkeit von nicht nur vorübergehender Dauer, die nicht auf Grund eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses ausgeübt worden ist.