BetrAVG · Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung
BetrAVG Art. 32
Zweiter Teil Übergangs- und Schlußvorschriften
Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Satzes 2 am Tag nach seiner Verkündung in Kraft. Die §§ 7 bis 15 treten am 1. Januar 1975 in Kraft.