Bibliothèque juridique et analyse de dossiers · Autriche · Belgique · Union européenne
LAWxPERT Connexion Compte gratuit

BetrVG · Betriebsverfassungsgesetz

BetrVG Art. 86aVorschlagsrecht der Arbeitnehmer

Zweiter Abschnitt Mitwirkungs- und Beschwerderecht des Arbeitnehmers

En vigueurTexte officiel

Jeder Arbeitnehmer hat das Recht, dem Betriebsrat Themen zur Beratung vorzuschlagen. Wird ein Vorschlag von mindestens 5 vom Hundert der Arbeitnehmer des Betriebs unterstützt, hat der Betriebsrat diesen innerhalb von zwei Monaten auf die Tagesordnung einer Betriebsratssitzung zu setzen.