BGB Art. 656bPersönlicher Anwendungsbereich der §§ 656c und 656d
Untertitel 4 Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser
Die §§ 656c und 656d gelten nur, wenn der Käufer ein Verbraucher ist.
Untertitel 4 Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser
Die §§ 656c und 656d gelten nur, wenn der Käufer ein Verbraucher ist.