Bibliothèque juridique et analyse de dossiers · Autriche · Belgique · Union européenne
LAWxPERT Connexion Compte gratuit

BGB · Bürgerliches Gesetzbuch

BGB Art. 989Schadensersatz nach Rechtshängigkeit

Titel 4 Ansprüche aus dem Eigentum

En vigueurTexte officiel

Der Besitzer ist von dem Eintritt der Rechtshängigkeit an dem Eigentümer für den Schaden verantwortlich, der dadurch entsteht, dass infolge seines Verschuldens die Sache verschlechtert wird, untergeht oder aus einem anderen Grunde von ihm nicht herausgegeben werden kann.