24. BImSchV · Vierundzwanzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
24. BImSchV Art. 4Zugänglichkeit der Normblätter
DIN-Normblätter, auf die in dieser Verordnung verwiesen wird, sind beim Beuth Verlag GmbH, Berlin und Köln, zu beziehen und beim Deutschen Patentamt in München archivmäßig gesichert niedergelegt.