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42. BImSchV · Zweiundvierzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

42. BImSchV Art. 5Maßnahmen bei einem Anstieg der Konzentration der allgemeinen Koloniezahl

Abschnitt 3 Anforderungen an den Betrieb von Verdunstungs- kühlanlagen und Nassabscheidern

En vigueurTexte officiel

(1) Ist aufgrund einer Laboruntersuchung nach § 4 Absatz 2 Nummer 2 ein Anstieg der Konzentration der allgemeinen Koloniezahl um den Faktor 100 oder mehr gegenüber dem Referenzwert festzustellen, hat der Betreiber unverzüglich 1.

Untersuchungen zur Aufklärung der Ursachen durchzuführen und

2.

die erforderlichen Maßnahmen für einen ordnungsgemäßen Betrieb, insbesondere Sofortmaßnahmen zur Verminderung der mikrobiellen Belastung, zu ergreifen.

(2) Der Betreiber hat die ermittelten Ursachen und die gegebenenfalls ergriffenen Maßnahmen jeweils nach deren Durchführung unverzüglich im Betriebstagebuch zu dokumentieren.