Bibliothèque juridique et analyse de dossiers · Autriche · Belgique · Union européenne
LAWxPERT Connexion Compte gratuit

BinSchEO · Verordnung über die Eichung von Binnenschiffen

BinSchEO Art. 32Berechnung der Wasserverdrängung

Vierter Abschnitt Sportboot-Eichverfahren

En vigueurTexte officiel

(1) § 26 Absatz 1 Nummer 2 ist mit der Maßgabe anzuwenden, dass Angaben des Herstellers oder andere Angaben zur Bestimmung des Völligkeitsgrades der Verdrängung für die Berechnung verwendet werden können.

(2) Andernfalls sind als Völligkeitsgrad der Verdrängung der Berechnung in der Regel zugrundezulegen –

bei Motorbooten: δ = 0,35,

–

bei Segelbooten: δ = 0,25.