BinSchSprFunkV Art. 6Anforderungen für den Erwerb der Erlaubnis
3. Abschnitt Erwerb der Erlaubnis; Funkzeugnisse
Der Bewerber muss für die Erteilung der Erlaubnis das 15. Lebensjahr vollendet und die erforderliche Befähigung in einer Prüfung nachgewiesen haben.