BMI-ArbSchGAnwV · Verordnung über die modifizierte Anwendung von Vorschriften des Arbeitsschutzgesetzes für bestimmte Tätigkeiten im öffentlichen Dienst des Bundes im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat BMI-ArbSchGAnwV Art. 6Inkrafttreten En vigueurTexte officiel Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. ← Précédent · Art. 5 Sommaire