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BNotO · Bundesnotarordnung

BNotO Art. 42Zuständigkeit für Streitigkeiten zwischen Notar und Vertretung

Abschnitt 5 Abwesenheit und Verhinderung des Notars; Notarvertretung

En vigueurTexte officiel

Für vermögensrechtliche Streitigkeiten zwischen dem Notar und seiner Vertretung, welche die Vergütung oder die Haftung für Amtspflichtverletzungen betreffen, sind die Landgerichte ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes ausschließlich zuständig.