BodSchätzG · Gesetz zur Schätzung des landwirtschaftlichen Kulturbodens
BodSchätzG Art. 8Bodenprofile
Abschnitt 2 Besondere Schätzungsvorschriften
Die Bodenbeschaffenheit der Klassen- und Klassenabschnittsflächen ist anhand eines für die jeweilige Klasse und den jeweiligen Klassenabschnitt typischen Bodenprofils – bestimmendes Grabloch – zu beschreiben. Ihre Ertragsfähigkeit ist in Anlehnung an Musterstücke und Vergleichsstücke zu schätzen.