BQFG · Gesetz über die Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen
BQFG Art. 1Zweck des Gesetzes
Teil 1 Allgemeiner Teil
Dieses Gesetz dient der besseren Nutzung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen für den deutschen Arbeitsmarkt, um eine qualifikationsnahe Beschäftigung zu ermöglichen.