BRüG Art. 7
Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften und Begriffsbestimmungen
Auf Grund rückerstattungsrechtlicher Ansprüche (§§ 1, 3) können Leistungen nur nach Maßgabe dieses Gesetzes gefordert werden.
Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften und Begriffsbestimmungen
Auf Grund rückerstattungsrechtlicher Ansprüche (§§ 1, 3) können Leistungen nur nach Maßgabe dieses Gesetzes gefordert werden.