BTGO 2025 · Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages
BTGO 2025 Art. 105Fragen einzelner Mitglieder des Bundestages
VIII. Vorlagen und ihre Behandlung
Jedes Mitglied des Bundestages ist berechtigt, kurze Einzelfragen zur mündlichen oder schriftlichen Beantwortung an die Bundesregierung zu richten. Das Nähere wird in Richtlinien geregelt (Anlage 2).