BuTMedAusbV Art. 6Zeitpunkt
Abschnitt 2 Zwischenprüfung
Die Zwischenprüfung findet im vierten Ausbildungshalbjahr statt. Den Zeitpunkt legt die zuständige Stelle fest.
Abschnitt 2 Zwischenprüfung
Die Zwischenprüfung findet im vierten Ausbildungshalbjahr statt. Den Zeitpunkt legt die zuständige Stelle fest.