BVSAuflG · Gesetz über die Auflösung des Bundesverbandes für den Selbstschutz
BVSAuflG Art. 1
Der Bundesverband für den Selbstschutz wird mit Wirkung vom 1. Januar 1997 aufgelöst.
BVSAuflG · Gesetz über die Auflösung des Bundesverbandes für den Selbstschutz
Der Bundesverband für den Selbstschutz wird mit Wirkung vom 1. Januar 1997 aufgelöst.