DBATURNV · Verordnung zur Umsetzung der Notifizierung zur Anwendung der Anrechnungsmethode bei bestimmten Einkünften nach dem deutsch-türkischen Doppelbesteuerungsabkommen DBATURNV Art. 3Anwendung En vigueurTexte officiel Diese Verordnung ist auf Steuern anzuwenden, die für Zeiträume ab dem 1. Januar 2019 erhoben werden. ← Précédent · Art. 2 Sommaire Art. 4 · Suivant →