DL-InfoV · Verordnung über Informationspflichten für Dienstleistungserbringer
DL-InfoV Art. 7Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt zwei Monate nach der Verkündung in Kraft.
DL-InfoV · Verordnung über Informationspflichten für Dienstleistungserbringer
Diese Verordnung tritt zwei Monate nach der Verkündung in Kraft.