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DWG · Gesetz über die Rundfunkanstalt des Bundesrechts "Deutsche Welle"

DWG Art. 2Sitz und Studios

Unterabschnitt 1 Allgemeine Vorschriften

En vigueurTexte officiel

(1) Die Deutsche Welle hat einen Sitz in Bonn und einen Sitz in Berlin. Der Sitz des Intendanten und der dazugehörenden Verwaltung sowie der für den Gerichtsstand maßgebliche Sitz befinden sich in Bonn.

(2) Studios können unter Berücksichtigung von Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit in- und ausländischen Rundfunkanstalten und Veranstaltern im In- und Ausland unterhalten werden. Das Nähere regelt die Satzung der Deutschen Welle.