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EComFPrV · Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Fachwirt im E-Commerce oder Geprüfte Fachwirtin im E-Commerce

EComFPrV Art. 4Handlungsbereiche

En vigueurTexte officiel

Die Prüfung erstreckt sich auf die folgenden Handlungsbereiche: 1.

Entwickeln von Strategien für den E-Commerce nach § 5,

2.

Gestalten von Prozessen im E-Commerce nach § 6,

3.

Analysieren und Weiterentwickeln von Prozessen im E-Commerce nach § 7 sowie

4.

Sicherstellen der Kommunikation und Zusammenarbeit mit internen und externen Partnern sowie Führen von internen und externen Partnern nach § 8.