EinhV · Ausführungsverordnung zum Gesetz über die Einheiten im Messwesen und die Zeitbestimmung
EinhV Art. 2Einheitennamen in Datenverarbeitungsanlagen
In Datenverarbeitungsanlagen mit beschränktem Zeichenvorrat dürfen die Einheitennamen und Vorsätze nach DIN 66 030, Ausgabe Mai 2002, dargestellt werden.