EnergieStG · Energiesteuergesetz
EnergieStG Art. 45Begriffsbestimmung
Kapitel 5 Steuerentlastung
Die Steuerentlastung im Sinne dieses Gesetzes umfasst den Erlass, die Erstattung und die Vergütung einer entstandenen Steuer.
EnergieStG · Energiesteuergesetz
Kapitel 5 Steuerentlastung
Die Steuerentlastung im Sinne dieses Gesetzes umfasst den Erlass, die Erstattung und die Vergütung einer entstandenen Steuer.