ErbbauRG · Gesetz über das Erbbaurecht
ErbbauRG Art. 28
b) Zeitablauf
Die Entschädigungsforderung haftet auf dem Grundstück an Stelle des Erbbaurechts und mit dessen Range.
ErbbauRG · Gesetz über das Erbbaurecht
b) Zeitablauf
Die Entschädigungsforderung haftet auf dem Grundstück an Stelle des Erbbaurechts und mit dessen Range.