ErbStG · Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz
ErbStG Art. 22Kleinbetragsgrenze
Abschnitt 4 Steuerfestsetzung und Erhebung
Von der Festsetzung der Erbschaftsteuer ist abzusehen, wenn die Steuer, die für den einzelnen Steuerfall festzusetzen ist, den Betrag von 50 Euro nicht übersteigt.