ESBO · Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung für Schmalspurbahnen
ESBO Art. 2Allgemeine Anforderungen
Die Vorschriften des § 2 der EBO gelten entsprechend.
ESBO · Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung für Schmalspurbahnen
Die Vorschriften des § 2 der EBO gelten entsprechend.