ESBO · Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung für Schmalspurbahnen
ESBO Art. 4Begriffserklärungen für Bahnanlagen
§ 4 der EBO über Begriffserklärungen gilt entsprechend.
ESBO · Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung für Schmalspurbahnen
§ 4 der EBO über Begriffserklärungen gilt entsprechend.