EStSchlEV · Verordnung über die Ermittlung der Schlüsselzahlen für die Aufteilung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer für die Jahre 2024, 2025 und 2026 EStSchlEV Art. 3Rundung der Schlüsselzahlen En vigueurTexte officiel Die Schlüsselzahlen sind auf die siebte Stelle nach dem Komma zu runden. ← Précédent · Art. 2 Sommaire Art. 4 · Suivant →