EuAbgG Art. 2Freies Mandat
Erster Abschnitt Mandatsbewerbung und Mandatsausübung
Die Mitglieder des Europäischen Parlaments sind an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.
Erster Abschnitt Mandatsbewerbung und Mandatsausübung
Die Mitglieder des Europäischen Parlaments sind an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.