EuPAG · Gesetz über die Tätigkeit europäischer Patentanwälte in Deutschland
EuPAG Art. 8Wiederholung der Eignungsprüfung
Teil 1 Voraussetzungen für die Zulassung zur Patentanwaltschaft
Die Eignungsprüfung kann wiederholt werden.
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Teil 1 Voraussetzungen für die Zulassung zur Patentanwaltschaft
Die Eignungsprüfung kann wiederholt werden.