FamFG Art. 121Ehesachen
Unterabschnitt 1 Verfahren in Ehesachen
Ehesachen sind Verfahren 1.
auf Scheidung der Ehe (Scheidungssachen),
2.
auf Aufhebung der Ehe und
3.
auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens einer Ehe zwischen den Beteiligten.