FamFG Art. 163aAusschluss der Vernehmung des Kindes
Abschnitt 3 Verfahren in Kindschaftssachen
Eine Vernehmung des Kindes als Zeuge oder als Beteiligter findet nicht statt.
Abschnitt 3 Verfahren in Kindschaftssachen
Eine Vernehmung des Kindes als Zeuge oder als Beteiligter findet nicht statt.