FamFG Art. 183Kosten bei Anfechtung der Vaterschaft
Abschnitt 4 Verfahren in Abstammungssachen
Hat ein Antrag auf Anfechtung der Vaterschaft Erfolg, tragen die Beteiligten, mit Ausnahme des minderjährigen Kindes, die Gerichtskosten zu gleichen Teilen; die Beteiligten tragen ihre außergerichtlichen Kosten selbst.