FamFG Art. 362Stundung des Pflichtteilsanspruchs
Unterabschnitt 5 Sonstige verfahrensrechtliche Regelungen
Für das Verfahren über die Stundung eines Pflichtteilsanspruchs (§ 2331a in Verbindung mit § 1382 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) gilt § 264 entsprechend.