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FGMV · Verordnung über die Genehmigung und die Marktüberwachung von Fahrzeugen und Fahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge

FGMV Art. 4Fahrzeuge aus einer auslaufenden Serie

Abschnitt 2 Genehmigungsverfahren

En vigueurTexte officiel

Das Kraftfahrt-Bundesamt ist zuständig für die Erteilung der Genehmigung nach Artikel 49 Absatz 1 Unterabsatz 1 der Verordnung (EU) 2018/858 in der Fassung vom 14. Mai 2024, Artikel 44 Absatz 1 Unterabsatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 in der Fassung vom 23. Oktober 2024 oder Artikel 39 Absatz 1 Unterabsatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 167/2013 in der Fassung vom 23. Oktober 2024 für die Inbetriebnahme und das Bereitstellen auf dem Markt von Fahrzeugen aus einer auslaufenden Serie. Es hat die Einhaltung der höchstzulässigen Stückzahlen zu überwachen.