FIAusbV · Verordnung über die Berufsausbildung zum Fachinformatiker und zur Fachinformatikerin
FIAusbV Art. 35Prüfungsbereiche von Teil 2
Unterabschnitt 6 Teil 2 der Abschlussprüfung in der Fachrichtung Digitale Vernetzung
Teil 2 der Abschlussprüfung findet in der Fachrichtung Digitale Vernetzung in den folgenden Prüfungsbereichen statt: 1.
Planen und Umsetzen eines Projektes der digitalen Vernetzung,
2.
Diagnose und Störungsbeseitigung in vernetzten Systemen,
3.
Betrieb und Erweiterung von vernetzten Systemen sowie
4.
Wirtschafts- und Sozialkunde.