FilmFöFRAV · Verordnung zur verstärkten Förderung deutsch-französischer Filmvorhaben
FilmFöFRAV Art. 4Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
FilmFöFRAV · Verordnung zur verstärkten Förderung deutsch-französischer Filmvorhaben
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.