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FluLärmNordhV · Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den Luft/Boden-Schießplatz Nordhorn

FluLärmNordhV Art. 4

En vigueurTexte officiel

Der nach § 2 bestimmte Lärmschutzbereich ist in einer topographischen Karte im Maßstab 1:50.000 und in Karten im Maßstab 1:5.000 dargestellt. Die topographische Karte ist in verkleinerter Form als Anlage 2 dieser Verordnung beigefügt. Die topographische Karte und die Karten im Maßstab 1:5.000 sind beim Landkreis Grafschaft Bentheim, Stadtring 8-12, 4460 Nordhorn, zu jedermanns Einsicht archivmäßig gesichert niedergelegt.