FSPersAV · Verordnung über das erlaubnispflichtige Personal der Flugsicherung und seine Ausbildung
FSPersAV Art. 8Ausbildungsinhalt
Unterabschnitt 2 Ausbildung und Prüfungen zum Erwerb von Lizenzen
Die Ausbildung für Fluglotsen umfasst die grundlegende Ausbildung, die zur Erteilung einer Auszubildendenlizenz erforderlich ist, und die betriebliche Ausbildung einschließlich der Einweisung, der Vorbereitung zur Ausbildung am Arbeitsplatz und der Ausbildung am Arbeitsplatz selbst, die zur Erteilung einer Fluglotsenlizenz erforderlich ist.