GarBBAnO · Anordnung über den Bau und Betrieb von Garagen
GarBBAnO Art. 17Brandmeldeanlagen
Teil II Bauvorschriften
Geschlossene Mittel- und Großgaragen müssen Brandmeldeanlagen haben, wenn sie in Verbindung stehen mit baulichen Anlagen oder Räumen, für die Brandmeldeanlagen erforderlich sind.