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GArchDVDV · Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Archivdienst des Bundes

GArchDVDV Art. 12Dauer und Gliederung des Vorbereitungsdienstes

Abschnitt 3 Ausbildung

En vigueurTexte officiel

(1) Der Vorbereitungsdienst dauert drei Jahre. Er besteht aus folgenden Ausbildungsphasen: Ausbildungsphase

Durchführende Stelle

Dauer

1

2

3

1

Praktikum I

Bundesarchiv, die oder der Bundesbeauftragte oder Geheimes Staatsarchiv – Preußischer Kulturbesitz

3 Monate

2

Praktikum II

Bundesarchiv, die oder der Bundesbeauftragte oder Geheimes Staatsarchiv – Preußischer Kulturbesitz

2 Monate

3

Fachstudium I

Hochschule Mayen

3 Monate

4

Praktikum III

Bundesarchiv, die oder der Bundesbeauftragte oder Geheimes Staatsarchiv – Preußischer Kulturbesitz

4 Monate

5

Fachstudium II einschließlich Zwischenprüfung

Archivschule Marburg

18 Monate

6

Praktikum IV einschließlich Laufbahnprüfung

Bundesarchiv, die oder der Bundesbeauftragte oder Geheimes Staatsarchiv – Preußischer Kulturbesitz

6 Monate

(2) Für die Fachstudien werden die Anwärterinnen und Anwärter an die jeweilige Hochschule abgeordnet. Das Fachstudium I kann auch an einer anderen Hochschule absolviert werden, die ein dreimonatiges Verwaltungsgrundstudium anbietet.