GArchDVDV · Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Archivdienst des Bundes
GArchDVDV Art. 12Dauer und Gliederung des Vorbereitungsdienstes
Abschnitt 3 Ausbildung
(1) Der Vorbereitungsdienst dauert drei Jahre. Er besteht aus folgenden Ausbildungsphasen: Ausbildungsphase
Durchführende Stelle
Dauer
1
2
3
1
Praktikum I
Bundesarchiv, die oder der Bundesbeauftragte oder Geheimes Staatsarchiv – Preußischer Kulturbesitz
3 Monate
2
Praktikum II
Bundesarchiv, die oder der Bundesbeauftragte oder Geheimes Staatsarchiv – Preußischer Kulturbesitz
2 Monate
3
Fachstudium I
Hochschule Mayen
3 Monate
4
Praktikum III
Bundesarchiv, die oder der Bundesbeauftragte oder Geheimes Staatsarchiv – Preußischer Kulturbesitz
4 Monate
5
Fachstudium II einschließlich Zwischenprüfung
Archivschule Marburg
18 Monate
6
Praktikum IV einschließlich Laufbahnprüfung
Bundesarchiv, die oder der Bundesbeauftragte oder Geheimes Staatsarchiv – Preußischer Kulturbesitz
6 Monate
(2) Für die Fachstudien werden die Anwärterinnen und Anwärter an die jeweilige Hochschule abgeordnet. Das Fachstudium I kann auch an einer anderen Hochschule absolviert werden, die ein dreimonatiges Verwaltungsgrundstudium anbietet.