GDBNDVerfSchVDV Art. 4Ausbildungsbehörden
Abschnitt 1 Allgemeines
Ausbildungsbehörden sind 1.
die Dienstbehörde,
2.
Bundesbehörden oder Landesbehörden, die von der Dienstbehörde als Ausbildungsbehörden bestimmt worden sind.
Abschnitt 1 Allgemeines
Ausbildungsbehörden sind 1.
die Dienstbehörde,
2.
Bundesbehörden oder Landesbehörden, die von der Dienstbehörde als Ausbildungsbehörden bestimmt worden sind.